DSGVO – Die neue Datenschutzgrundverordnung 2018
Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bereits am 14. April 2016 beschlossen worden und tritt Ende Mai diesen Jahres in Kraft. Damit löst die europaweit geltende Verordnung die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ab – was aufgrund der technischen Veränderungen dringend notwendig ist.
In eigener Sache: Ich bin weder Jurist noch Datenschutzbeauftragter. Demnach darf dieser Artikel nicht als Rechtsberatung oder Vorgabe verstanden werden. Allerdings bediene ich mich als freier Berater in Sachen IT-Sicherheit an meinem Kontakt-Netzwerk und konsultiere in Detailfragen unsere Anwälte und externen Datenschutzbeauftragten. Mein Fachwissen über die gängigen Entwicklungen in der IT-Sicherheit befähigen mich dazu, Aussagen über die Werbeversprechen der Softwarehersteller zu treffen. In der Diskussion um die Datenschutzgrundverordnung ergibt sich für mich eine Schere: einerseits unterschätzen viele Unternehmen die Wichtigkeit des Datenschutzes, so dass es dringend Not tut, per Gesetz Personendaten zu schützen. Andererseits verspricht die Marketingmaschine der Software- und Hardwareprodukte in der IT-Sicherheit das Blaue vom Himmel und vermittelt den Eindruck, dass mit Erwerb der Lösung der Firma XY plötzlich alles gut wird.
So habe ich er mir in diesem Beitrag zur Aufgabe gemacht, den Mythos DSGVO einmal für mich zu entzaubern. Ich verfolge für meine Mandanten und unser eigenes Unternehmen die Frage, wieviel Datenschutz wirklich grundverordnet ist und stelle dem gegenüber, welche Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit meiner Meinung nach sinnvoll in der Umsetzung der DSGVO sind. Deshalb habe ich mir das Datenschutzrecht (DatSchR) in der 9. Auflage 2017 in der gebundenen Ausgabe gekauft und informiere mich – mit Hinblick auf die IT-Sicherheit in der gängigen Praxis für den Deutschen Mittelstand.
Die meisten der namhaften Hersteller von Produkten aus der IT-Sicherheit haben sich inzwischen die DSGVO auf die Fahne geschrieben und verkaufen ihre Produkte als „DSGVO-geprüft“, „GDPR-compliant“ oder wie auch immer. Ich finde an immer mehr Stellen im Internet kostenfreie DSGVO-Checklisten, die mit vermeintlich einfachen Fragen in der Produktpalette des Herstellers enden.
Namensgebung: EU-DSGVO / DSGVO / DS-GVO / GDPR?
Die verschiedenen Abkürzungen besagen dasselbe. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist keine bundesweite, sondern eine europäische Richtlinie. Die allgemeine, englische Bezeichnung lautet GDPR oder EU-GDPR (General Data Protection Regulation).
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